Ab dem 02.08.2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung von Webseiten drei Dinge: Chatbots müssen sich im Gespräch als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen müssen gekennzeichnet werden, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen eine Offenlegung, wenn kein Mensch sie redaktionell prüft. Normale, menschlich geprüfte Marketing-Texte und -Bilder sind nicht kennzeichnungspflichtig, auch wenn KI beim Erstellen geholfen hat. Eine Größen-Ausnahme wie beim BFSG gibt es nicht, dafür ist der Aufwand klein: meist eine Chatbot-Einstellung und ein Hinweis-Satz. Ob Ihre Webseite betroffen ist, zeigt der kostenlose BFSG- & KI-Check in sechs Fragen.
- Was ab dem 2. August 2026 gilt
- Chatbots: Der Hinweis gehört ins Gespräch
- KI-Bilder, -Videos, -Stimmen: wann Kennzeichnung Pflicht ist
- KI-Texte: die Redaktions-Ausnahme
- Was ausdrücklich nicht kennzeichnungspflichtig ist
- Wer kontrolliert das, und wie ernst ist es?
- 5-Punkte-Checkliste für Ihre Webseite
- Fazit & nächster Schritt
- Häufige Fragen
Was ab dem 2. August 2026 gilt
Die KI-Verordnung (englisch AI Act) ist seit 2024 in Kraft und wird stufenweise scharf geschaltet. Am 02.08.2026 kommt die Stufe, die normale Firmen-Webseiten betrifft: die Transparenzpflichten aus Art. 50. Dahinter stecken vier Regeln:
- Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das erkennen können, spätestens bei der ersten Interaktion.
- KI-Tools müssen ihre Inhalte maschinenlesbar markieren. Diese Pflicht trifft die Anbieter der KI-Systeme (also die Tools selbst), nicht Sie als Webseiten-Betreiber. Für die technische Markierung gilt zudem eine Übergangsphase bis Ende 2026.
- Täuschend echte KI-Medien (Deepfakes) müssen offengelegt werden. Diese Pflicht trifft den, der die Inhalte einsetzt, also auch Webseiten-Betreiber.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden, wenn kein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet.
Für eine typische Firmen-Webseite sind die Punkte 1, 3 und 4 relevant. Punkt 2 erledigen die KI-Tools für Sie. Wichtig zur Einordnung: Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Anders als beim Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) gelten die Transparenzpflichten unabhängig von Mitarbeiterzahl und Umsatz.
Chatbots: Der Hinweis gehört ins Gespräch
Die häufigste Pflicht in der Praxis: Wenn auf Ihrer Webseite ein Chatbot oder KI-Assistent läuft, müssen Besucher im Gespräch selbst erkennen können, dass sie mit einer KI schreiben. Die EU-Kommission hat in ihren Leitlinien klargestellt: Ein Satz in den AGB oder im Datenschutztext genügt nicht, und ein reines Metadaten-Wasserzeichen auch nicht. Der Hinweis muss dort wahrnehmbar sein, wo die Interaktion stattfindet.
Praktisch heißt das:
- Fertiger Chatbot-Dienst (z.B. Tidio, Intercom, Userlike und ähnliche): Die Pflicht trifft primär den Anbieter, und viele haben den Hinweis bereits eingebaut oder als Einstellung vorgesehen. Ihre Aufgabe als Betreiber: prüfen, dass der Hinweis wirklich erscheint, zum Beispiel als Satz in der Begrüßungsnachricht („Ich bin ein KI-Assistent“), und das mit einem Screenshot festhalten.
- Selbst gebauter Chatbot (z.B. auf Basis einer KI-Schnittstelle): Sie bauen den Hinweis selbst ein, am einfachsten in die erste Nachricht und in den Chat-Header.
- Offensichtlichkeit zählt nicht als Ausrede. Die Ausnahme für „offensichtliche“ KI ist eng gemeint. Ein freundlicher Chat mit Namen und Foto wirkt schnell menschlich, also lieber einen klaren Satz einbauen.
KI-Bilder, -Videos, -Stimmen: wann Kennzeichnung Pflicht ist
Kennzeichnungspflichtig sind Deepfake-artige Inhalte: KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt wirken lassen. Wer solche Inhalte auf der Webseite oder in Social Media einsetzt, muss klar offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind, zum Beispiel mit einem sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert“ direkt am Inhalt.
Nicht gemeint sind normale Illustrationen, stilisierte Grafiken oder erkennbar künstlerische Visuals. Ein per KI erstelltes Hintergrundbild ohne Täuschungswirkung löst keine sichtbare Kennzeichnungspflicht für Sie aus. Die technische, maschinenlesbare Markierung in den Dateien ist Sache der KI-Tools, mit denen die Inhalte erzeugt wurden.
Grauzone in der Praxis: KI-„Mitarbeiterfotos“ oder KI-Kundenstimmen mit echten Namen. Die wirken wie reale Personen und sind damit genau die Kategorie, um die es der Verordnung geht. Unser Rat, unabhängig vom Gesetz: weglassen. Erfundene Gesichter und Stimmen beschädigen Vertrauen, und Vertrauen ist für kleine Unternehmen das wichtigste Verkaufsargument.
KI-Texte: die Redaktions-Ausnahme
Die Regel, die am meisten Verunsicherung auslöst, ist zugleich die mit der großzügigsten Ausnahme. Offenlegungspflichtig sind KI-geschriebene Texte nur, wenn beide Bedingungen zutreffen:
- Der Text informiert die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse (z.B. Nachrichten, Gesundheits- oder Rechtsinformationen), und
- er wird ohne menschliche redaktionelle Prüfung und Verantwortung veröffentlicht.
Im Umkehrschluss: Wer KI als Schreibhilfe nutzt und die Texte vor der Veröffentlichung prüft, korrigiert und verantwortet, muss nicht kennzeichnen. Für die allermeisten Firmen-Webseiten, Blogs und Ratgeber ist damit gar nichts zu tun, außer den eigenen Redaktionsprozess beizubehalten. Sinnvoll ist, diesen Prozess kurz zu dokumentieren (wer prüft, wann, wofür), damit Sie im Zweifel zeigen können, dass die Ausnahme greift.
Wer dagegen vollautomatisch generierte News- oder Ratgeber-Seiten ohne menschliche Kontrolle betreibt, hat ab August eine echte Pflicht, und sollte sie ernst nehmen.
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BFSG- & KI-Check startenWas ausdrücklich nicht kennzeichnungspflichtig ist
Gegen die Panik-Verkäufer hilft eine klare Liste. Keine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 besteht für:
- KI-unterstützte, menschlich geprüfte Texte: Webseiten-Texte, Blogartikel, Produktbeschreibungen, Newsletter, die Sie vor Veröffentlichung redigieren und verantworten
- Normale Werbetexte ohne Bezug zu Themen von öffentlichem Interesse, auch wenn sie komplett von KI stammen
- KI-Illustrationen und -Grafiken ohne Täuschungswirkung: stilisierte Hero-Bilder, Icons, Muster, erkennbar künstlerische Visuals
- Interne KI-Nutzung: E-Mails, Angebote, Kalkulationen, Code, alles, was nicht als Inhalt veröffentlicht wird
- Logos und Designs, die mit KI-Werkzeugen entstanden sind
Kurz: KI als Werkzeug ist erlaubt und bleibt es. Die Verordnung zielt auf Täuschung, nicht auf Werkzeugnutzung.
Wer kontrolliert das, und wie ernst ist es?
Deutschland hat im Juli 2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen: Zuständige Marktaufsicht wird die Bundesnetzagentur, die auch als zentrale Beschwerdestelle dient. Jeder kann dort Verstöße melden, auch Wettbewerber.
Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Transparenzpflichten reicht im Maximum bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dieser Rahmen zielt erkennbar auf große Anbieter; die Verordnung verlangt verhältnismäßige Sanktionen und berücksichtigt die Unternehmensgröße. Realistisch für kleine Webseiten ist 2026 keine Bußgeld-Welle, sondern eine Aufbauphase der Aufsicht.
Und Abmahnungen? Eine KI-Abmahnwelle wie beim BFSG gibt es Stand Juli 2026 nicht. Ob Verstöße gegen die KI-Verordnung wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist rechtlich offen. Unsere Einordnung: Die Pflichten sind so günstig zu erfüllen, dass sich das Risiko-Spiel nicht lohnt. Eine Chatbot-Einstellung und ein Hinweis-Satz kosten weniger als jede Diskussion darüber.
5-Punkte-Checkliste für Ihre Webseite
- Chatbot im Einsatz? Testen Sie Ihren eigenen Chat: Erscheint bei der ersten Nachricht ein klarer KI-Hinweis? Wenn nein: Einstellung beim Anbieter aktivieren oder Begrüßungstext anpassen. Screenshot als Nachweis ablegen.
- Täuschend echte KI-Medien online? KI-Bilder oder -Stimmen, die reale Personen oder Szenen vortäuschen: sichtbar kennzeichnen oder ersetzen. KI-„Mitarbeiterfotos“ am besten ganz streichen.
- KI-Texte zu öffentlichen Themen? Redaktionsprozess einführen (Mensch prüft und verantwortet) und kurz dokumentieren. Vollautomatische Veröffentlichung: kennzeichnen oder abstellen.
- Neue KI-Werkzeuge? Bei künftigen Chatbot- oder Content-Tools direkt bei der Auswahl darauf achten, dass Kennzeichnung und maschinenlesbare Markierung eingebaut sind.
- Unsicher, was gilt? Der BFSG- & KI-Check beantwortet beide Rechtsfragen (Barrierefreiheit + KI) in sechs Fragen, kostenlos und anonym.
Häufige Fragen
Muss ich Texte kennzeichnen, die ChatGPT geschrieben hat?
In den meisten Fällen nein. Normale Werbe- und Marketingtexte sind nicht erfasst, und für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gilt eine Ausnahme, wenn ein Mensch sie redaktionell prüft und die Verantwortung trägt. Kennzeichnungspflichtig sind KI-Texte zu solchen Themen nur, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Anders als beim Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) gibt es keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Pflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten ab dem 02.08.2026 unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Aufwand ist für die meisten kleinen Webseiten allerdings gering: oft ist es eine Chatbot-Einstellung oder ein Hinweis-Satz.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?
Chatbot: Der Hinweis muss im Gespräch selbst erscheinen, spätestens bei der ersten Interaktion, zum Beispiel als Satz in der Begrüßungsnachricht. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen: klar sichtbarer Hinweis wie „KI-generiert“ direkt am Inhalt. Ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Offenlegung am Artikel. Die maschinenlesbare Markierung in den Dateien übernehmen die KI-Tools selbst, das ist Pflicht der Anbieter.
Was passiert bei Verstößen gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?
Zuständig wird in Deutschland die Bundesnetzagentur, die auch Beschwerden entgegennimmt. Der Bußgeldrahmen reicht im Maximum bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; die Verordnung verlangt aber verhältnismäßige Sanktionen, auch nach Unternehmensgröße. Eine Abmahnwelle wie beim BFSG gibt es Stand Juli 2026 nicht, und ob KI-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist offen.
Muss mein Chatbot-Anbieter den KI-Hinweis liefern?
Die Pflicht trifft primär den Anbieter des KI-Systems, also den Chatbot-Dienst. Viele Anbieter haben den Hinweis bereits eingebaut oder als Einstellung vorgesehen. Als Webseiten-Betreiber sollten Sie vor dem 02.08.2026 prüfen, ob der Hinweis in Ihrem Chat wirklich erscheint, und das mit einem Screenshot festhalten. Bei einem selbst gebauten Chatbot bauen Sie den Hinweis selbst in die erste Nachricht ein.
Über den Autor: Juan-Paul du Preez, Webdesigner aus Itzehoe, baut mit Günstige Webseiten Festpreis-Webseiten für Selbstständige und kleine Unternehmen in ganz Norddeutschland: erste Vorschau in 24 Stunden, Launch nach Ihrer Freigabe.
Fazit & nächster Schritt
Die KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02.08.2026 ist für die meisten kleinen Webseiten kein Drama: Chatbot-Hinweis prüfen, täuschend echte KI-Medien kennzeichnen oder weglassen, Redaktionsprozess für KI-Texte beibehalten. KI als Werkzeug bleibt erlaubt und sinnvoll. Wer die drei Punkte einmal durchgeht, ist in unter einer Stunde fertig.
Vertiefend: BFSG- & KI-Check · Google-Fonts-Abmahnung vermeiden · KI-Findbarkeit (AEO).
Hinweis: Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung, Stand Juli 2026. Bei konkreten Rechtsfragen zur KI-Verordnung hilft eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
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