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BFSG & KI-Kennzeichnung: Der Rechts-Check für Ihre Webseite

Sechs Fragen, eine ehrliche Einschätzung: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) für Ihre Webseite? Und welche KI-Kennzeichnungspflichten kommen am 2. August 2026? Wenn Sie nicht betroffen sind, sagen wir Ihnen auch das.

0 von 6 Fragen beantwortet

1 · Ihre Webseite & das BFSG

Was können Besucher auf Ihrer Webseite tun?
Für wen ist Ihr Angebot?
Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Kleinstunternehmen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

2 · KI auf Ihrer Webseite

Läuft ein Chatbot oder KI-Assistent auf Ihrer Seite?
Zeigen Sie KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen, die echte Personen oder Szenen täuschend echt wirken lassen?

Gemeint sind Deepfake-artige Inhalte, nicht normale Produktfotos oder Illustrationen.

Veröffentlichen Sie KI-geschriebene Texte (Blog, News, Ratgeber)?

Automatischer Kurz-Scan

Adresse eingeben, wir prüfen die Startseite auf 8 technische Barrierefreiheits-Signale: Alt-Texte, Sprache, Überschriften, Landmarken, Formulare und mehr.

Die Lage in Kürze

28.06.2025BFSG in Kraft: Barrierefreiheit ist für viele Webseiten mit Online-Verkauf oder -Buchung Pflicht
02.08.2026KI-Verordnung Art. 50: Chatbots und bestimmte KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden
bis 100.000 €Bußgeldrahmen bei BFSG-Verstößen; die Marktüberwachung prüft seit Anfang 2026
199 €Unser Barrierefreiheits-Audit zum Festpreis: manuelle WCAG-Prüfung mit priorisierter Fix-Liste

Warum dieser Check ehrlich ist

Rund um BFSG und KI-Verordnung wird gerade viel Angst verkauft. Fakt ist: Viele kleine Webseiten sind gar nicht betroffen, reine Info-Seiten fallen nicht unter das BFSG, und Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Genauso Fakt ist: Wer mit Online-Buchung oder Shop an Verbraucher verkauft und über der Kleinstunternehmen-Schwelle liegt, hat seit Juni 2025 echte Pflichten, und seit Anfang 2026 kursieren die ersten Abmahnungen. Der Check oben sortiert Sie in einer Minute ein, ohne E-Mail-Adresse, ohne Verkaufsdruck. Und wenn etwas zu tun ist, nennen wir Festpreise statt Beratungs-Nebel.

Häufige Fragen

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28.06.2025 viele verbraucherorientierte Webseiten mit Online-Verkauf oder Online-Buchung zur Barrierefreiheit nach EN 301 549, in der Praxis WCAG 2.1 AA, samt Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite.

Gilt das BFSG für meine Firmen-Webseite?

Nur, wenn Verbraucher über die Webseite online kaufen oder buchen können. Reine Info-Seiten mit Kontaktformular sind nicht erfasst. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der Check oben beantwortet die Frage in einer Minute.

Was kostet es, eine Webseite barrierefrei zu machen?

Unser Barrierefreiheits-Audit mit priorisierter Fix-Liste kostet 199 € Festpreis. Ein barrierefreier Neubau ist im Premium-Paket (749 €) enthalten, dort ist WCAG 2.2 AA Standard. Nachbesserungen an bestehenden Seiten kalkulieren wir nach dem Audit transparent zum Festpreis.

Ich habe eine BFSG-Abmahnung bekommen. Was jetzt?

Ruhe bewahren, Fristen notieren, nichts ungeprüft zahlen oder unterschreiben. Ob BFSG-Verstöße überhaupt abmahnfähig sind, ist gerichtlich noch nicht geklärt; viele Schreiben gelten als angreifbar. Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen und beheben Sie parallel die gerügten Mängel. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Muss ich KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen?

Ab dem 02.08.2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Chatbots müssen sich im Gespräch als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen sind zu kennzeichnen. Redaktionell geprüfte KI-Texte im normalen Marketing sind nicht kennzeichnungspflichtig.