Erfasste Verbraucher-Dienstleistungen müssen die Anforderungen aus BFSG und BFSGV erfüllen.
Rechts- & Technik-Check · Update August 2026
Pflicht, Grenzfall oder Entwarnung?
Klären Sie zuerst, ob Ihre digitale Dienstleistung unter das BFSG fällt. Prüfen Sie danach die neuen KI-Transparenzpflichten und 8 technische Signale Ihrer Startseite. Ohne Anmeldung, ohne Angstverkauf, ohne automatische Konformitätsbehauptung.
- 7 verständliche Fragen
- ca. 2 Minuten
- keine E-Mail nötig
Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder prüft formale und technische Konformität.
Art. 50 gilt für bestimmte direkte KI-Interaktionen, Analysen und synthetische Inhalte.
Das moderne technische Qualitätsziel, aber keine automatische BFSG-Rechtsgarantie.
Rechtliche Orientierung · 7 Fragen
Zuerst den Anwendungsbereich klären.
Ihre Antworten bleiben in diesem Browser. Keine Anmeldung, keine E-Mail, keine automatische Speicherung.
Technischer Kurz-Scan · live
8 HTML-Signale. Ehrlich getrennt vom manuellen Audit.
Wir lesen die öffentliche Startseite und suchen nach grundlegenden technischen Signalen. Der Scan weist weder vollständige WCAG-Erfüllung noch die Erfüllung des BFSG nach.
- Keine Anmeldung oder E-Mail
- Öffentliches HTML der Startseite
- Keine erfundenen Werte bei Ausfall
Was 2026 wirklich zählt
Drei Ebenen, die oft falsch vermischt werden.
Eine zugängliche Webseite entsteht nicht aus einem Score. Rechtlicher Scope, technische Kriterien und die Nutzung durch echte Menschen müssen zusammenpassen.
Rechtlicher Anwendungsbereich
Das BFSG erfasst nicht pauschal jede Firmenwebseite. Relevant sind bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, darunter elektronischer Geschäftsverkehr auf individuelle Anfrage im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag.
§ 2 BFSG im OriginalTechnische Barrierefreiheit
Die gesetzlichen Anforderungen stehen in BFSG und BFSGV. EN 301 549 ist eine wichtige technische Referenz; wir verwenden WCAG 2.2 AA als aktuelles, zukunftsfähiges Umsetzungsziel.
WCAG 2.2 beim W3CNachweis und Betrieb
Erfasste Dienstleister müssen Barrierefreiheitsinformationen zugänglich bereitstellen, Konformität fortlaufend gewährleisten und bei Mängeln korrigieren. Neue Inhalte brauchen deshalb einen festen Qualitätsprozess.
§ 14 BFSG im OriginalQuellen statt Gerüchte
Die Einordnung basiert auf Primär- und Behördenquellen.
Stand 10. August 2026. Bei späteren Änderungen aktualisieren wir den Check und datieren ihn sichtbar neu.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zum BFSG-Check.
Gilt das BFSG für jede Firmenwebseite?
Nein. Eine Webseite fällt in diesen Anwendungsbereich, wenn darüber eine erfasste Dienstleistung für Verbraucher angeboten wird. Reine Präsentationsseiten sollten nach der Orientierung der Bundesfachstelle typischerweise nicht allein deshalb erfasst sein. Andere ausdrücklich genannte Dienste, etwa Verbraucher-Banking, E-Books, Telekommunikation oder bestimmte Personenverkehrsdienste, sind separat zu prüfen.
Was bedeutet die Kleinstunternehmens-Ausnahme genau?
Für Dienstleistungen gilt die Ausnahme bei weniger als 10 Beschäftigten und entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme. Sie gilt nicht pauschal für Pflichten rund um erfasste Produkte. Bei verbundenen Unternehmen oder Grenzfällen sollten die Kennzahlen fachlich geprüft werden.
Weist WCAG 2.2 AA automatisch die Erfüllung des BFSG nach?
Nein. WCAG 2.2 AA ist ein starkes und aktuelles technisches Ziel für Webinhalte. Die rechtliche Bewertung richtet sich aber nach BFSG, BFSGV und den einschlägigen Standards und umfasst außerdem Scope, Inhalte, Funktionen, Informationen und laufende Prozesse. Ein automatischer Score kann diese Bewertung nicht ersetzen.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Erfasste Dienstleistungserbringer müssen nach § 14 BFSG die Informationen aus Anlage 3 erstellen und der Allgemeinheit barrierefrei zugänglich machen. Diese werden häufig als Barrierefreiheitsinformation oder -erklärung bezeichnet. Inhalt und Form sollten zum konkreten Dienst passen.
Muss jeder KI-Text oder jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Art. 50 differenziert. Für Webseitenbetreiber besonders relevant sind direkte KI-Interaktionen, Deepfakes, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung sowie veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne substanzielle menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung.
Was prüft der automatische Scan nicht?
Er kann unter anderem reale Tastaturbedienung, sinnvolle Fokusreihenfolge, Screenreader-Ausgabe, verständliche Fehlermeldungen, ausreichende Kontraste in allen Zuständen, Untertitel, Dokumente oder vollständige Buchungsabläufe nicht zuverlässig bewerten. Dafür braucht es manuelle Tests.
Keine Blackbox, kein Overlay
Aus Orientierung wird ein prüfbarer Plan.
Manuelles Audit zum Festpreis: reale Nutzerwege, priorisierte Mängelliste und klare Umsetzungsempfehlung.